
WORKERATOR hilft Ihnen in Deutschland anzukommen
Wir begleiten Sie als ausländische Fachkraft auf Ihrem Weg nach Deutschland und unterstützen Sie dabei, sich erfolgreich in das deutsche Arbeitsleben und die Gesellschaft zu integrieren. Unsere Dienstleistungen umfassen die Suche nach einer passenden Arbeitsstelle, die Erstellung einer aussagekräftigen Bewerbung, die Anerkennung Ihrer Qualifikationen und Abschlüsse sowie die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Assessment-Center.
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Orientierung in Ihrer neuen Umgebung und bei der Verbesserung Ihrer Deutschkenntnisse. Mit der Unterstützung von WORKERATOR können Sie sich darauf konzentrieren, Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen erfolgreich auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen, und sicher sein, dass Sie alle erforderlichen Schritte und Anforderungen erfüllen, um in Ihrem gewählten Beruf erfolgreich zu sein. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg nach Deutschland und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Visum & Arbeitserlaubnis
Das richtige Visum und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten. Bürger aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Personen aus Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) müssen vor ihrer Ankunft in Deutschland ein Visum beantragen.
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland gibt es verschiedene Visumstypen, die sich je nach Ihrem Aufenthaltszweck und Ihrer Staatsangehörigkeit unterscheiden. Die wichtigsten Visa-Kategorien für ausländische Fachkräfte sind:
- Visum zur Arbeitsplatzsuche: Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Um dieses Visum zu beantragen, müssen Sie über einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung verfügen und nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich während Ihres Aufenthalts in Deutschland selbst zu versorgen.
- Visum zur Beschäftigung: Wenn Sie bereits ein konkretes Arbeitsangebot in Deutschland haben, können Sie ein Visum zur Beschäftigung beantragen. Dieses Visum ist in der Regel auf die Dauer Ihres Arbeitsvertrages befristet und kann anschließend verlängert werden, sofern Sie weiterhin in Deutschland arbeiten. Um dieses Visum zu beantragen, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber.
- Blaue Karte EU: Die Blaue Karte EU ist ein spezielles Visum für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten möchten. Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und ein Arbeitsplatzangebot mit einem Mindestgehalt vorweisen können, das über einer bestimmten Schwelle liegt (2021: €56.800 oder €44.304 für Mangelberufe wie Ingenieure, IT-Fachleute und Ärzte). Die Blaue Karte EU bietet einige Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit, nach 21 Monaten (bei ausreichenden Deutschkenntnissen) oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu erhalten.
Um ein Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Die Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen können je nach Visumstyp und Ihrer Staatsangehörigkeit variieren. Allgemein müssen Sie jedoch folgende Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Reisepass
- Passfotos
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsvertrag)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Nachweis über anerkannten Hochschul- bzw. Berufsabschluss
In vielen Fällen müssen Sie auch Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, z. B. durch ein Zertifikat eines anerkannten Sprachtests wie dem TestDaF oder dem Goethe-Institut Zertifikat. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen in der richtigen Form und Übersetzung einreichen und sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Bearbeitungszeiten informieren.
Hier sind einige Informationsmaterialien, die Ihnen bei der Beantragung eines Arbeitsvisums unterstützen können:
Für die Beantragung eines Visums kann ein bestimmter Nachweis an Deutschkenntnissen notwendig sein. Für das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte ist kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich und ist in meisten Fällen von Arbeitgebern bestimmt.
Wenn Sie in Deutschland in einem Gesundheitsberuf, wie zum Beispiel als Pflegekraft, Ärztin oder Arzt, arbeiten möchten, müssen Sie einen offiziellen Sprachnachweis von einem anerkannten Anbieter wie dem Goethe-Institut oder einem telc-zertifizierten Institut vorlegen. Je nach Bundesland wird das Sprachniveau B1 oder B2 desGemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Anerkennung von Hochschul- oder Berufsabschlusses
Ohne einen Berufsabschluss bzw. Hochschulabschluss sind Ihre Chancen in Deutschland zu arbeiten, sehr gering. Denn eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss ist in der Regel Voraussetzung, um ein Visum zum Arbeiten für Deutschland zu erhalten. Ein entscheidender Schritt für ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, ist die Anerkennung ihrer Qualifikationen und Abschlüsse. Dies kann Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, der Ihren Qualifikationen entspricht, und die notwendige Arbeitserlaubnis und das Visum zu erhalten. In einigen Fällen ist die Anerkennung Ihrer Qualifikationen sogar gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn Sie in einem reglementierten Beruf wie Arzt, Ingenieur oder Lehrer arbeiten möchten.
Näher können Sie sich hier informieren: Make it in Germany - Anerkennung.
Das Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen und Abschlüsse variiert je nach Art der Qualifikation und dem angestrebten Beruf. Im Allgemeinen gibt es zwei Hauptkategorien von Anerkennungsverfahren in Deutschland:
- Anerkennung für reglementierte Berufe: Reglementierte Berufe sind Berufe, für die in Deutschland bestimmte Qualifikationen oder eine staatliche Zulassung erforderlich sind. Beispiele für reglementierte Berufe sind Ärzte, Krankenschwestern, Ingenieure und Lehrer. Für diese Berufe ist eine formelle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen erforderlich, um in Deutschland arbeiten zu können. Das Anerkennungsverfahren wird von den zuständigen Behörden (z. B. Landesprüfungsämtern oder Berufskammern) durchgeführt und kann je nach Beruf und Bundesland variieren.
- Anerkennung für nicht-reglementierte Berufe: Für nicht-reglementierte Berufe, wie z. B. IT-Fachleute, Marketing-Experten oder Grafikdesigner, ist keine formelle Anerkennung Ihrer Qualifikationen erforderlich, um in Deutschland arbeiten zu können. In diesen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, eine Bewertung Ihrer Qualifikationen durch die Zentrale Stelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Diese Bewertung, auch als ‘Zeugnisbewertung‘ bezeichnet, kann Ihnen dabei helfen, Ihre Qualifikationen gegenüber Arbeitgebern und Behörden zu dokumentieren und nachzuweisen.
Hinweis: Ihr potenzieller Arbeitgeber hat die Option, das beschleunigte Fachkräfteverfahren gegen Gebühr zu beantragen, um den Einreiseprozess zu beschleunigen.
Um Ihre Qualifikationen und Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde oder der ZAB stellen. Die Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen können je nach Qualifikation und Beruf variieren. In der Regel müssen Sie jedoch folgende Dokumente vorlegen:
- Beglaubigte Kopien Ihrer Qualifikations- und Abschlusszeugnisse
- Übersetzungen Ihrer Zeugnisse in die deutsche Sprache, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt wurden
- Nachweis Ihrer Berufserfahrung, z. B. Arbeitszeugnisse oder Empfehlungsschreiben
- Ggf. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse durch ein anerkanntes Zertifikat (z. B. TestDaF, Goethe-Institut Zertifikat)
- Ggf. Nachweis über Fort- und Weiterbildungen
- Ggf. Nachweis über eine berufliche Mitgliedschaft oder Zulassung in Ihrem Heimatland (z. B. für reglementierte Berufe).
Nähere Infos zu Ihrem Land
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